COMPUTERGESTÜTZTE VERWALTUNG

Dank der Datenerfassung durch unser digitalisiertes Lagerverwaltungssystem, das mit fortschrittlicher Hardware ausgestattet ist, wird jede Warenbewegung dokumentiert und verfolgt. Dies ermöglicht es uns, die Lagerbestände, das Standortlayout, die Sichtbarkeit der Warenbewegungen und den sofortigen Zugang zu den Lagerbilanzen sowie das Prozessmanagement und die Betriebsabläufe zu verwalten.

SICHERHEIT

Die Eingangstore sind ferngesteuert, mit Zugangskontrolle; die Anlage wird rund um die Uhr durch ein Videoüberwachungssystem überwacht.


Sicherheit der Waren:

Die Umgebungen für die Lagerung von frischen und gekühlten Waren im Allgemeinen Lagerhaus in Bozen entsprechen allen EU-Vorschriften für die entsprechende Lagerung, erfüllen alle Grundsätze der Selbstkontrolle und entsprechen dem HACCP-System (Hazard Analysis and Critical Control Points) zur Vermeidung von Risiken der Lebensmittelkontamination in der gesamten Lebensmittelkette.


Im Allgemeinen Lager werden alle gesetzlich vorgeschriebenen Hygienisierungs- und Sicherheitsverfahren angewandt. Um die Staubkontamination der gelagerten Waren zu minimieren, werden die Räume regelmäßig trocken gereinigt. Die Nassreinigung hingegen wird mindestens einmal pro Woche durchgeführt.

STORYTELLING AUS 80 JAHREN DES ALLGEMEINEN LAGERHAUSES

ESF

INTERNES TRAINING - aktive Unterstützung für das Team des Allgemeinen Lagerhauses Bozen


Im Zeitraum 2020-2021 führt das Allgemeine Lagerhaus ein Schulungsprojekt für seine Mitarbeiter durch:

REORGANISIERUNG INTERNER PROZESSE ZUR VERBESSERUNG DER EFFIZIENZ ( ESF-Code 30390 )

Das Projekt wird von der Europäischen Union, dem ESF, dem Staat und der Autonomen Provinz Bozen kofinanziert und wurde im Rahmen der 5. Ausschreibung - Achse 3 Bildung und Ausbildung - Steigerung der Kompetenz der Arbeitskräfte durch kontinuierliche Weiterbildung des ESF in Bozen eingereicht.


Das Projekt wurde im Jahr 2022 mit der Auszahlung eines Betrages von 49.992,68 Euro durch die Autonome Provinz Bozen - ESF an diese Organisation abgeschlossen.

TRANSPARENTE VERWALTUNG

Rechtsform der Einrichtung

Die Autonome Organisation Allgemeines Lagerhaus Bozen hat die Rechtsform einer wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtung.


Allgemeine Bestimmungen


Transparenzvorschriften

Gemäß Art. 2-bis, c. 2 des Legislativdekrets 33/2013 gelten dieselben Vorschriften, die das Legislativdekret 33/2013 für öffentliche Verwaltungen vorschreibt, auch für wirtschaftliche öffentliche Einrichtungen, soweit sie damit vereinbar sind.



  • Mehr erfahren

    Organisation

    Bestimmungen über die Bestellung von Organen (siehe Bestimmungen in der Satzung)

    Ernennung von Beratern 

    Arbeitnehmer

    • Verträge: Die Mitarbeiter unterliegen strikt dem nationalen Vertrag für ihre Kategorie (Assologistica - Logistik, Güterverkehr und Spedition).
    • Stellenbesetzung nach Art der Tätigkeit 
    • (Veröffentlichung gemäß Art. 16 Abs. 1 und 2 der Gesetzesverordnung 33/2013) - Organisatorische Positionen - (Veröffentlichung gemäß Art. 10 Abs. 8 Buchst. d der Gesetzesverordnung 33/2013) - Angestellte übertragene oder genehmigte Ernennungen: Es gibt keine Positionen oder Ernennungen zu melden
    • Befristetes Personal: Es gibt keine Mitarbeiter mit befristeten Verträgen.

    Bilanzen der Einrichtung

    Zahlungen an Lieferanten

    • Zahlungsfristen: gemäß Vertrag und internationalen Übereinkommen
    • Bestimmungen über die Aufteilung der Zahlungen: Die Entität unterliegt der nationalen Verordnung über die Aufteilung der Zahlungen (Gesetzesdekret Nr. 50/2017)

    Sonstige Inhalte 

    • Es gibt keine weiteren Inhalte zu veröffentlichen

Kontakt

* Pflichtfelder

Kontaktieren Sie das Personal für Informationen über die Lagerung von Waren im Kühllager

Jetzt anrufen
Share by: